Verkehrsrecht - Kalaitzis- Halder

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RECHTSGEBIETE:
Verkehrsrecht
Immer mehr Versicherer werben damit, schnell und unproblematisch zu regulieren. Wozu also zum Anwalt gehen oder einen Sachverständigen einschalten? Alles aus einer Hand, lautet ihr Slogan und das möglichst günstig.

Kfz-Händler und Werkstätten bieten ebenfalls einen "Unfallservice" an, denn was ist schon schöner, als den Kunden in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen und dabei zu verdienen?

Das einzig richtige ist: Vertrauen Sie solchen Werbeaussagen keinesfalls, sondern suchen Sie bei jedem Verkehrsunfall sofort einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie glauben, zumindest nicht alleine daran Schuld zu haben. Denn sonst gehören Sie ganz gewiss zu den Verlierern.

Was die Versicherer nämlich verschweigen: Als unfallbeteiligter Anspruchssteller dürfen Sie jederzeit zum Anwalt, um sich beraten zu lassen. Die Versicherer müssen auch diese Kosten im Rahmen ihrer Haftpflicht erstatten.

Und dass der Unfallsachbearbeiter Ihres Kfz-Händlers mehr Kaufmann, als Jurist ist, hat ebenfalls seine Gründe. Oder würden Sie sich etwa von einem Kioskbesitzer auch Medikamente verschreiben lassen?




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