Erstberatung - Kalaitzis- Halder

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KOSTEN:
Erstberatung
ALLGEMEIN:
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ("RVG") geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung  ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre  Beratungstätigkeiten eine Vergütungs- vereinbarung mit Ihren  Auftraggebern zu treffen.
Eine sog. "Erstberatung" rechnen  wir in der Regel nach den bislang geltenden gesetzlichen Bestimmungen  ab, insbesondere also nach dem Gegenstandswert. Die Mindestgebühr  beträgt danach 10,00 € und (sofern Sie Verbraucher sind) die Höchstgebühr 190,00 € jeweils zzgl. ges. MwSt.  Im übrigen gilt, dass wir bei der Bemessung unserer Gebühren natürlich  den Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit und Ihre Einkommens-  und Vermögensverhältnisse angemessen berücksichtigen.

Unser Grundsatz ist:
Der Mandant soll wissen, was wir kosten, bevor es etwas kostet.
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