KOSTEN:
Anwaltsgebühren
ALLGEMEIN:
Rechtsanwaltsgebühren:
Wir arbeiten sowohl für die außergerichtliche, wie auch für die Vertretung vor Gericht oder Behörden nach der » Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes ("RVG"). In Zivilsachen bestimmen sich die Kosten nach dem Gegenstandswert.
Das (Prozess-) Kostenrisiko können wir Ihnen auf Wunsch verständlich berechnen.
Sollten Sie sich aufgrund Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Prozess leisten können, sind wir bereit und als Organe der Rechtspflege auch dazu berufen, für Sie die Gewährung von » Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Für uns macht Sie das allerdings nicht zum "Mandanten 2. Klasse".